In der Gestaltung von Zugangsrichtlinien, insbesondere im Kontext von Data Spaces und Datenvertragsangeboten (DCO), bewährt sich das Prinzip des „Need-to-Know“. Dies bedeutet, dass Benutzer nur die Informationen sehen sollten, die für ihre jeweiligen Aufgaben unerlässlich sind. Ein vergleichbares Konzept findet Anwendung bei Datenvertragsangeboten, bei denen Teilnehmer lediglich diejenigen DCOs einsehen sollten, für die sie autorisiert sind, Verhandlungen einzuleiten.
Die Umsetzung dieses Prinzips erfordert die Implementierung einer attributbasierten Zugriffskontrolle (ABAC) mittels Zugrichtlinien für jeden Katalog in einem Data Space. Ein häufiger Filtermechanismus verlangt von Teilnehmern den Nachweis ihrer Mitgliedschaft, um Einblick in vorhandene Ressourcen im Data Space zu erhalten. Zusätzlich können Filter angewandt werden, um den Zugang zu Datenangeboten innerhalb des Data Spaces auf spezifische Teilnehmergruppen zu beschränken.
Für den Fall, dass ein Teilnehmer im Data Space DCOs für externe Entitäten sichtbar machen möchte, die nicht am Data Space teilnehmen, könnte eine Zugriffsrichtlinie in Form einer „No-op“ oder „allow-all“-Richtlinie dienen. Diese ermöglicht es, die technischen Mechanismen des Data Spaces zu nutzen oder externe Entitäten lediglich über die Existenz dieser DCOs zu informieren.
Zugriffsrichtlinien fungieren somit als wirkungsvolle Filter, um die Sichtbarkeit und den Zugang zu DCOs zu steuern, wodurch eine präzise und bedarfsorientierte Informationsweitergabe im Data Space gewährleistet wird.